Laut Satzung ist die Aufgabe der SELBSTHILFE die Sicherstellung von Vorsorge für den Fall von Alter und Erwerbsminderung sowie für Hinterbliebene durch Rentenzahlung und die hierzu erforderliche Beratung. Mit dieser Verpflichtung arbeiten wir in den Bereichen Betriebliche Altersvorsorge und Private Vorsorge. Altersversorgung über eine Pensionskasse im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes zeichnet sich durch Effektivität und das damit verbundene günstige Preis-/Leistungsverhältnis aus.
Im Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge ist die SELBSTHILFE Träger der VersO B der AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) des Deutschen Caritasverbandes sowie der VOBD, der Versorgungsordnung der Bayerischen (Erz-)Diözesen. Darüber hinaus bieten wir mit unserem Versorgungssystem "Direkt" Gestaltungsmöglichkeiten für alle Unternehmen an, die für ihre Altersvorsorge individuelle Lösungen benötigen. Wir beraten Sie gern.