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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Die SELBSTHILFE ist eine Pensionskasse in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG). Das bedeutet: Die SELBSTHILFE ist eine Versicherung, die ihren Versicherten gehört. Es werden keine Dividenden an externe Eigentümer gezahlt. Die Versicherten sind Mitglieder der Kasse und bestimmen über die von Ihnen gewählte Vertreterversammlung mit. Damit verwirklicht ein VVaG die ursprüngliche Versicherungsidee: Nutzen und Risiko auf die Gemeinschaft zu übertragen. Die Versicherung unterliegt der Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gesetzliche Grundlage ist das Versicherungsaufsichtsgesetz.
Organe:
1. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Versicherungsvereins. Sie wird in Urwahl von den Versicherten gewählt.
2. Der Aufsichtsrat wird in seiner Mehrheit von der Vertreterversammlung gewählt und überwacht u.a. die Geschäftsführung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung.
3. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Der geschäftsführende Vorstand muss den fachlichen und persönlichen Qualifikationen gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz genügen.
Zugangsberechtigt zur SELBSTHILFE sind jetzige oder frühere Mitarbeiter von Kirche und Caritas, deren Familienangehörige und Ordensgemeinschaften. Aufgrund dieser eingeschränkten Zugangsberechtigung ist die SELBSTHILFE als soziale
Einrichtung steuerbefreit.

Verweise