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Über uns

Die SELBSTHILFE wurde 1952 von den Diözesan-Caritasverbänden gegründet in der Absicht, den Mitarbeitern des Caritasbereichs eine geeignete Einrichtung zum Aufbau einer eigenen Altersversorgung zur Verfügung zu stellen. Die damals gewählte Form des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist die rechtliche Grundlage der Versichertengemeinschaft, die Risiken übernimmt, die den Einzelnen überfordern würden. Der VVaG bringt darüber hinaus die Versicherten in eine "eigentümerähnliche" Position:

  • Die Versicherten üben mit Hilfe der von ihnen gewählten Vertreterversammlung nachhaltigen Einfluss auf die Geschicke der Kasse aus.
  • Die Versicherten erhalten den gesamten, von der Kasse erwirtschafteten Gewinn in Form einer Überschussbeteiligung zusätzlich zur versicherten Rente.

Die SELBSTHILFE sichert Alterseinkommen durch die lebenslange Zahlung einer Rente. Die Leistungspflicht wird ausgelöst durch das Erreichen eines bestimmten Alters, durch den Eintritt einer Erwerbsminderung oder durch den Tod der versicherten Person.
Seit dem 1. Januar 1997 arbeitet die SELBSTHILFE als deregulierte Pensionskasse. Dies bedeutet unter anderem, dass wir neue Tarife in unser Leistungsangebot aufnehmen können, die der speziellen Bedarfssituation der Mitarbeiter entsprechen.

Verweise