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Das Umlageverfahren

ist ein Verfahren zur Finanzierung von Versicherungsleistungen. Es findet hauptsächlich in der nach dem Solidaritätsprinzip organisierten Sozialversicherung Anwendung, z.B. in der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Kennzeichnend für die Finanzierung im Umlageverfahren ist, dass die heutigen Einzahler in diesem Versicherungssystem keinen eigenen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Leistungen erwerben, sondern im Vertrauen auf eine spätere Versicherungsleistung Beiträge entrichten. Die eingezahlten Beiträge kommen unmittelbar den heutigen Leistungsberechtigten zugute. In der Gesetzlichen Rentenversicherung verwendet man für dieses Verfahren auch den Begriff "Generationenvertrag". Ein Kapitalstock für zukünftige Versicherungsleistungen wird nicht gebildet.

Das Umlageverfahren eignet sich besonders dann zur Finanzierung, wenn die Anzahl der Einzahler und Leistungsbezieher weitgehend gleichbleibt. Verringert sich die Anzahl der Beitragszahler oder wächst die Zahl der Leistungsbezieher müssen entweder die Beiträge angehoben oder die Leistungen gemindert werden.