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Versorgungssystem "Direkt"

Das Versorgungssystem "Direkt" ist eine betriebliche Altersversorgung durch eine Pensionskasse für Arbeitnehmer, die im kirchlichen oder caritativen Dienst tätig sind oder tätig waren.
Das Versorgungssystem "Direkt" kann für Arbeitnehmer vereinbart werden, die in der katholischen Kirche oder im Deutschen Caritasverband einschließlich der angeschlossenen Verbände, Einrichtungen, Anstalten und Gemeinschaften beschäftigt sind oder waren. Es darf keine Versicherungspflicht nach einer bereits bestehenden Versorgungsordnung vorliegen.
Die Beitragshöhe ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsvertraglich frei vereinbar. Die Beiträge zum Versorgungssystem "Direkt" werden vom Arbeitgeber entweder zusätzlich zu den Dienstbezügen oder anstelle eines Teils der Dienstbezüge (Gehaltsumwandlung) oder in einer Mischform entrichtet. Daher bietet das Versorgungssystem "Direkt" die Möglichkeit, moderne und flexible Formen der Altersvorsorge zu realisieren. Wir beraten Sie gerne.

Die Versicherung bei der SELBSTHILFE kann in verschiedenen Tarifgestaltungen erfolgen. Im Regelfall empfiehlt sich eine Versicherung in unserem Tarif 62 B mit Hinterbliebenenversorgung. Die Renten der SELBSTHILFE sind kapitalgedeckt und somit nicht vom demographischen Verhältnis der Erwerbstätigen zu den Rentnern abhängig. Der Rentenanspruch des Mitgliedes ist garantiert und berechnet sich aus den auf den Vertrag eingezahlten Beiträgen. Hinzu kommen die Überschüsse, die während der Laufzeit der Versicherung sowie der Zeit der späteren Rentenauszahlung erwirtschaftet werden. Bereits zugeteilte Überschüsse sind ebenfalls garantiert.

Verweise

Formulare

Hier finden Sie ein Versorgungssystem