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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge ist das klassische Feld für Pensionskassen. Frühformen des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) zur Absicherung der beruflichen Risiken gab es bereits bei den Handwerkern, die bei den ägyptischen Pyramiden mitarbeiteten.

Durch die Rentenreform 2001 (Altersvermögensgesetz, AVmG) erhalten die Pensionskassen eine herausgehobene Position. Als einziger Durchführungsweg bieten sie sowohl die vorgelagerte und die nachgelagerte Besteuerung und die Möglichkeit der Förderung nach § 10 a Einkommenssteuergesetz EStG (Riesterförderung). Eine Entgeltumwandlung über eine Pensionskasse ist daher sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer besonders attraktiv.

Die SELBSTHILFE ist seit der erstmaligen Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge im Bereich der Deutschen Caritas im Jahre 1966 Träger der Versorgungsordnung B der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Seit dem 1. April 2000 ist die SELBSTHILFE zusätzlich Träger der Versorgungsordnung der Bayerischen (Erz-)Diözesen. (VOBD).

Unser Versorgungssystem "Direkt" bietet denjenigen Unternehmen, die Ihre Altersversorgung nicht gemäß einer der beiden genannten Versorgungsordnungen gestalten, individuelle und moderne Lösungen.