erfolgt zusätzlich steuerlich nach § 10 a EstG. Seit dem Jahr 2008 beträgt der geförderte Betrag 154 EURO jährlich. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob ein Sonderausgabenabzug (max. 2100 EURO) günstiger ist. Zusätzlich gibt es eine gestaffelte Kinderzulage.
Gefördert werden Anlageformen, wie zum Beispiel die private Rentenversicherung, die eine lebenslange Rente garantieren. Zum geförderten Personenkreis gehören zur Zeit alle in der Gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten.