Der Tarif bietet folgende Leistungen:
- eine lebenslange Altersrente ab dem 62. Lebensjahr
- eine Erwerbsminderungsrente bei Eintritt einer teilweisen oder vollständigen Erwerbsminderung vor dem 62. Lebensjahr bei erfüllter Wartezeit (36 Monate) in Höhe der zugesagten Altersrente
- eine lebenslange Witwen - oder Witwerrente in Höhe von 50 % (wahlweise 60 %) des Anspruchs des oder der Verstorbenen
- Waisenrente
- ein Sterbegeld in Höhe von fünf Monatsrenten
Wichtiger Hinweis: Der Rentenbeginn ist flexibel. Die Altersrente ist frühestens mit dem 60. Lebensjahr abrufbar. Der späteste Rentenbeginn ist mit 67 Jahren möglich, wobei der aufgeschobene Rentenbeginn sich rentensteigernd auswirkt. Auch während des Rentenbezugs werden die SELBSTHILFE-Renten durch erwirtschaftete Überschüsse nachhaltig gesteigert.