Das Altersvermögensgesetz soll dem sinkenden Rentenniveau in den nächsten Jahren bzw. der Versorgungslücke im Alter vorbeugen. Deshalb fördert der Gesetzgeber seit dem Jahr 2002 unter bestimmten Voraussetzungen die private und betriebliche Altersvorsorge durch Steuervergünstigungen (Entgeltumwandlung, Riesterrente).