Pressemitteilung | 13.10.2011
Vorläufige Rechengrößen der Sozialversicherung 2012
Durch die Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen 20122 werden die Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung im Jahr 2010 angepasst. Die Meisten Rechengrößen werden aufgrund einer Lohnsteigerung um rund 2 % angehoben. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Abänderung nur in Ausnahmefällen.
