Nachgelagerte Besteuerung

Hat in der Ansparphase die Beitragszahlung im Wege der Entgeltumwandlung stattgefunden, ist die daraus resultierende Betriebsrente nachgelagert zu versteuern. Da die Besteuerung erst in der Auszahlungsphase, also in einer Zeit mit meist niedrigerem Steuersatz erfolgt, ist dies vorteilhaft für Sie.

Außerdem können Sie Steuern sparen. Momentan können Sie für Ihre Altersvorsorge bis zu 2.688 € im Jahr 2012 steuer- und sozialabgabenfrei sparen. Darüber hinaus wurde der steuerfreie Betrag für Verträge ab 2005 um 1.800 € aufgestockt. Im Klartext bedeutet das für Sie: Während Sie sich heute mit diesem unversteuerten Betrag Ihre Altersvorsorge aufbauen, profitieren Sie Jahr für Jahr schon vom Zinseszinseffekt.

Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung finden Sie

hier