- lebenslange garantierte Rente
- Absicherung der Familie
- Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuer- und sozialabgabenfrei
- zusätzlich Steuerfreiheit für weitere Beiträge bis jährlich 1.800,- € möglich
- die Auszahlungen im Alter werden zwar besteuert, doch das ist für Sie meist vorteilhafter als während der Erwerbszeit
- Einschluss von Zusatzabsicherungen möglich (z. B. für die finanzielle Absicherung der Erwerbsminderung)
- bei vorzeitigem Ausscheiden Möglichkeit der Weiterführung (privat oder über den neuen Arbeitgeber)
- im Falle von Arbeitslosigkeit sicher vor einer Anrechnung im Sinne der Hartz-IV-Gesetze