Lebenslange Altersrente
Die Altersrente wird grundsätzlich mit Vollendung des 62. Lebensjahres zur lebenslangen Zahlung fällig. Sie können Ihre Altersrente auch vor diesem Zeitpunkt oder danach abrufen. Der früheste Rentenbeginn ist zum 60. Lebensjahr bzw. bei Verträgen, die nach dem 31.12.2011 geschlossen werden, zum 62. Lebensjahr - der späteste Rentenbeginn zum 67. Lebensjahr möglich. Bei vorgezogenem Beginn mindert sich der Rentenanspruch;
ein aufgeschobener Beginn führt zu einer Steigerung der Rentenhöhe.
Anstelle der lebenslangen Zahlung einer Altersrente kann die versicherte Person eine Kapitalabfindung wählen, wenn uns dies 3 Jahre vor Fälligkeit der ersten Rente mitgeteilt wird.