Volle Erwerbsminderungsrente bereits bei teilweiser Erwerbsminderung

Beitragsfreistellung bei Erwerbsminderung

Im Fall von teilweiser und vollständiger Erwerbsminderung, die in der Regel durch einen Bescheid des Sozialversicherungsträgers oder Amtsarztes nachzuweisen ist, entfällt die Beitragszahlungspflicht. Teilweise erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie aus medizinischer Sicht unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf Dauer täglich nicht mindestens 6 Stunden erwerbstätig sein können. Vollständige Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer nicht mindestens 3 Stunden erwerbstätig sein können. Die Wartezeit beträgt 3 Jahre. Bei Arbeitsunfällen besteht sofortiger Versicherungsschutz.

optional: 100 % bzw. 200 % der Altersrente als Erwerbsminderungsrente

Im Fall von teilweiser und vollständiger Erwerbsminderung, die in der Regel durch einen Bescheid des Sozialversicherungsträgers nachzuweisen ist, wird eine Rente in gleicher Höhe wie die versicherte Altersrente zum 62. Lebensjahr gezahlt. Teilweise erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie aus medizinischer Sicht unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf Dauer täglich nicht mindestens 6 Stunden erwerbstätig sein können. Vollständige Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer nicht mindestens 3 Stunden erwerbstätig sein können. Die Wartezeit beträgt 3 Jahre. Bei Arbeitsunfällen besteht sofortiger Versicherungsschutz.

Keine Gesundheitsprüfung

Ohne Gesundheitsprüfung gibt es derartige Produkte nur sehr selten am Markt.